Warum benötige ich ein Schadengutachten?

Das Schadengutachten ist das Standardprodukt bei Unfallschäden an Fahrzeugen.

Ein Schadengutachten ist die Grundlage um Ihre Ansprüche aus einem Unfallschaden bei der Versicherung geltend zu machen. 

Der Sachverständige übernimmt die kpl. technische Korrespondenz zwischen Versicherung ggf. Rechtsanwalt und der mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beauftragten Werkstatt. Der Sachverständige steht als neutrale Instanz für alle technischen Fragen zur Verfügung.

  • Sind „Bagatellschäden“ entstanden – oder sind die Unfallfolgen doch  gravierender? 

  • Sind ggf. verdeckte Schäden entstanden ?

  • Steht mir eine Wertminderung zu ?

  • Liegt am Fahrzeug ggf. ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vor ?

  • Ist eine Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes / Restwertes erforderlich  ?

Für den Laien ist das oft nicht zu beantworten

Daher empfiehlt es sich dringend, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.


Warum reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus?

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion, er ist nicht umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich und dient nicht zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Aus diesen Gründen ist es zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche immer sicherer, ein unabhängiges und neutrales Schadengutachten erstellen zu lassen

Auch für eine unverbindliche Einschätzung und Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.


Christian Karl 

Zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert)
für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

  09837 - 874 90 95  

  info@karl-sv.de




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