Unfallschaden / Schadengutachten
PKW, Motorrad, LKW, Anhänger, Caravan, Reisemobile, Sonderfahrzeuge, Oldtimer
Nach einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen neutralen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfanges zu beauftragen.
Auch die Wahl der Reparaturwerkstatt ist Ihnen als Unfallgeschädigter grundsätzlich selbst überlassen.
Gerne können Sie mich hierzu kontaktieren, auch für eine unverbindliche Einschätzung und Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
09837 -
874 90 95 | info@karl-sv.de
Eine Fahrzeugbesichtigung kann kurzfristig nach telefonischer Absprache bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt ihres Vertrauens erfolgen.
Wer trägt die Kosten ?
Durch die Beauftragung eines freien Gutachters entstehen Ihnen keine Kosten nach einem unverschuldeten Unfall.
Der Sachverständige oder Ihr beauftragter Anwalt übernimmt die Abrechnung mit der Versicherung, es ist daher im Regelfall nicht erforderlich, dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen auch die Kosten für einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen und ggf. einen Rechtsanwalt
Ausnahme: Bagatellschäden (Schadenhöhe unter 750,- €)
Warum benötige ich ein Schadengutachten?
Das Schadengutachten ist das Standardprodukt bei Unfallschäden an Fahrzeugen.
Ein Schadengutachten ist die Grundlage um Ihre Ansprüche aus einem Unfallschaden bei der Versicherung geltend zu machen.
Der Sachverständige übernimmt die kpl. technische Korrespondenz zwischen Versicherung ggf. Rechtsanwalt und der mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beauftragten Werkstatt. Der Sachverständige steht als neutrale Instanz für alle technischen Fragen zur Verfügung.
Sind „Bagatellschäden“ entstanden – oder sind die Unfallfolgen doch gravierender?
Sind ggf. verdeckte Schäden entstanden ?
Steht mir eine Wertminderung zu ?
Liegt am Fahrzeug ggf. ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vor ?
Ist eine Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes / Restwertes erforderlich ?
Für den Laien ist das oft nicht zu beantworten
Daher empfiehlt es sich dringend, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.
Warum reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus?
Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion, er ist nicht umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich und dient nicht zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Aus diesen Gründen ist es zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche immer sicherer, ein unabhängiges und neutrales Schadengutachten erstellen zu lassen
Was ist ein Schadengutachten?
Das Schadengutachten ist das Standardprodukt bei Unfallschäden an Fahrzeugen. Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt.
Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten dient der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.
Ein professionelles Schadengutachten enthält neben Bildern verbale Schadenbeschreibungen und Angaben zu Plausibilität, Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand und ist somit verkehrsfähig und prozesstauglich.
Ein Schadengutachten beinhaltet
Schadenbedingte Reparaturkosten und Schadenbeschreibung
Festlegung des Reparaturweges
Reparaturdauer
Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungsdauer
Restwert
Wertminderung
Nutzungsausfallklasse/Mietwagenklasse
Beweissicherung (Bilddokumentation)
Auch für eine unverbindliche Einschätzung und Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Christian Karl
Zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert)
für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung