Wer trägt die Kosten ?

Durch die Beauftragung eines freien Gutachters entstehen Ihnen keine Kosten nach einem unverschuldeten Unfall.  

Der Sachverständige oder Ihr beauftragter Anwalt übernimmt die Abrechnung mit der Versicherung, es ist daher im Regelfall nicht erforderlich, dass Sie in Vorleistung gehen müssen. 

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen auch die Kosten für einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen und ggf. einen Rechtsanwalt

Ausnahme: Bagatellschäden (Schadenhöhe unter 750,- €)

Auch für eine unverbindliche Einschätzung und Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.


Christian Karl 

Zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert)
für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

  09837 - 874 90 95  

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