In die Restauration eines alten Fahrzeuges kann man viel Geld investieren, aber bekommt man im Schadenfall diese Summe von der Oldtimerversicherung auch ersetzt?

Sie benötigen ein aussagekräftiges Dokument, das den allgemein gültigen Bewertungsrichtlinien der Versicherungen entspricht und in dem der individuelle Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder sonstigen Liebhaberfahrzeugs attestiert wird?

Eine classic-analytics Bewertung ist immer so umfangreich wie nötig. 

Bei der Bewertung von Young- oder Oldtimern gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Wertfindung.
Die meisten Young oder Oldtimer welche am Markt aktuell noch häufiger vorkommen und das entsprechende Alter haben, können mit einem Kurzgutachten taxiert werden. Hierbei wird das Fahrzeug komplett von außen sowie von innen in Augenschein genommen.  Aus der Summe aller Informationen wird eine Zustandsnote in Form eines Marktwertes gebildet.

Für eine  Versicherungseinstufung ist im Regelfall (je nach Wert) ein Kurzgutachten ausreichend.

Diese kostengünstige Bewertungsform beinhaltet:

  • Mehrseitiges Bewertungszertifikat mit Fahrzeugfotos 

  • Ermittlung des aktuellen Markt- und Wiederbeschaffungswertes 

  • Festlegung der Zustandsnoten 

  • Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren

  • Anerkannt von allen Oldtimer-Versicherungen


Es gibt aber Fälle, in denen man genauer hinschauen und ein Fahrzeug einer detaillierten Prüfung unterziehen muss.

z.B. wenn

- ein besonders hochwertiges Auto oder Motorrad versichert werden soll

- ein Fahrzeug verkauft oder gekauft werden soll

- die Höhe eines Unfallschadens festgestellt werden muss

- umfangreiche Restaurationsarbeiten durchgeführt wurden 

In diesen Fällen ist es erforderlich ein erweitertes Kurzgutachten oder ein ausführliches Wertgutachten zu erstellen.   

Gerne können Sie mich hierzu kontaktieren, für eine Beratung stehe ich Ihnen jederzeit  zur Verfügung.

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Wert-Definitionen (Oldtimerversicherung)

Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert Worauf kommt's an?

Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber rechtlich unbedeutenden Begriffen wie Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:

Marktwert

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener handelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des 5 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).


Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. 5249 BGB), Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei - im Gegensatz zum Marktwert - vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.


Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde.

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Die Oldtimer Zustandsnoten

Definitionen nach dem anerkannten classic-analytics Bewertungssystem

Zustandsnote 1
Makelloses Fahrzeug, an dem sich auch bei genauester Prüfung keinerlei (!) Mängel an Optik oder Technik finden. Ein Fahrzeug, dessen Restauration in allen Punkten den absoluten Höchststand des heute handwerklich Machbaren darstellt und daher einen enormen finanziellen Aufwand erfordert. Extrem selten.
 (Übertrifft deutlich den Qualitätsstandard der heute üblichen Großserienproduktion)

 

Zustandsnote 2
Sehr gutes, mängelfreies Fahrzeug im original erhaltenen oder aufwändig restauriertem Zustand ohne Fehlteile und mit allenfalls leichten Gebrauchsspuren.
 (Entspricht einem 3 bis 8 Jahre alten, optimal gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung von maximal 50.000 bis 100.000km)

 

Zustandsnote 3
Gebrauchtes Fahrzeug im ordentlichen Zustand, das normale Spuren der Jahre oder einzelne, kleinere Mängel zeigt. Uneingeschränkt fahrbereit, ohne Durchrostungen und ohne sofort notwendige Instandsetzungsarbeiten.
 (Entspricht einem 8 bis 12 Jahre alten, optimal gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung von 100.000 bis 200.000km)

 

Zustandsnote 4
Verbrauchtes Fahrzeug mit deutlich erkennbaren Mängeln, das nur eingeschränkt fahrbereit ist oder an dem sofortige, einfach durchzuführende Arbeiten notwendig sind. Kann leichte bis mittlere Durchrostungen oder Fehlteile aufweisen.
 (Entspricht einem 12 bis 20 Jahre alten, durchschnittlich gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung über 250.000km)

 

Zustandsnote 5
Restaurierungsobjekt im nicht fahrbereiten oder (teil)zerlegtem Zustand mit zahlreichen Fehlteilen, das nur mit größeren Investitionen wieder aufgebaut werden kann.
 (Entspricht einem über 20 Jahre alten, schlecht gepflegten Mittelklassewagen mit über 300.000 Kilometer Laufleistung, bei dem der anstehende Prüftermin zur Hauptuntersuchung das Aus bedeutet bzw. technische Defekte die Nutzung aus wirtschaftlicher Sicht beenden)


Hinweis

Unrestaurierte Fahrzeuge mit einer überdurchschnittlich niedrigen Laufleistung in nur leicht patiniertem Originalzustand entziehen sich dem üblichen Bewertungsschema. Ihr Wert kann daher den sich durch die reine Zustandsnote ergebenden Wert deutlich übersteigen.


Auch für eine unverbindliche Einschätzung und Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Christian Karl 

Zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert)
für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

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