Christian Karl 

Von der IHK Nürnberg für Mittelfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

Zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung 


  09837 - 874 90 95   

 ⁣  info@karl-sv.de 


Bahnhofstraße 33 B  |  91710 Gunzenhausen 


Wer trägt die Kosten eines Schadengutachtens ?

Nach einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen neutralen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfanges zu beauftragen.

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen auch die Kosten für einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen und ggf. einen Rechtsanwalt

weitere Informationen


Der Sachverständige oder Ihr beauftragter Anwalt übernimmt die Abrechnung mit der Versicherung, es ist daher im Regelfall nicht erforderlich, dass Sie in Vorleistung gehen müssen. 

Ausnahme: Bagatellschäden (Schadenhöhe unter 750,- €)

Für eine Einschätzung und Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung

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