Durch die Beauftragung eines freien Gutachters entstehen Ihnen keine Kosten nach einem unverschuldeten Unfall.
Auch die Wahl der Reparaturwerkstatt ist Ihnen nach einem unverschuldeten Unfallschaden stets selbst überlassen.
Wer trägt die Kosten eines Schadengutachtens ?
Nach einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen neutralen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfanges zu beauftragen.
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen auch die Kosten für einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen und ggf. einen Rechtsanwalt
Warum benötige ich ein Schadengutachten?
Warum reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus ?
Gerne können Sie mich hierzu kontaktieren, auch für eine unverbindliche Einschätzung und Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Christian Karl
Von der IHK Nürnberg für Mittelfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung